Rezeptgebührenbefreiung

Rezeptgebührenbefreiung

Rezeptgebührenbefreiung

Rezeptgebührenbefreiung

In welchen Fällen können Sie auf Antrag von der Rezeptgebühr befreit werden?
Bei geringem Nettoeinkommen!
Das bedeutet, das monatliche Nettoeinkommen muss den folgenden Richtsatz unterschreiten:
Richtsatz für Alleinstehende EUR 1.030,49         
Richtsatz für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften EUR 1.625,71         
Für jedes Kind, dessen Nettoeinkommen EUR 379,02 unterschreitet, erhöht sich obiger Richtsatz um EUR 159,00. (©ÖGK)

Das SozialService Freistadt unterstützt sie gerne bei der Antragstellung!